Schutzkonzept Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege


Einleitung


Als Kindertagespflegeperson tragen wir eine besondere Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder. Dieses Schutzkonzept beschreibt die Maßnahmen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII sowie präventive Strukturen, um Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen.

Als Kindertagespflegeperson der Stadt Schwerte, habe ich eine Kinderschutzvereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt unterzeichnet, welche besagt, dass ich bei einem dringenden Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung das zuständige Jugendamt hinzuzuziehen habe. Dies ist im Landeskinderschutzgesetz NRW vom 13.04.2022 in §11 (4) verankert und kann dort gerne nachgelesen werden.


Grundsätze unseres pädagogischen Handelns


·     Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, welche am 20. November 1989 verabschiedet worden ist, haben alle Kinder auf der Welt das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:

-             Das Recht auf Gleichbehandlung

-             Das Wohl des Kindes hat Vorrang

-             Das Recht auf Leben und Entwicklung

-             Achtung vor der Meinung des Kindes

Alle Rechte der Konvention sind auf der Seite von UNICEF nachzulesen!

·     Auch Kinder haben das Recht auf einen wertschätzenden und gewaltfreien Umgang.

·     Förderung von Selbstbestimmung und Partizipation

·     Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt


Welche Formen von Kindeswohlgefährdung gibt es?


·     Körperliche Gewalt

·     Seelische/psychische Gewalt

·     Vernachlässigung

·     Sexuelle Gewalt

·     Häusliche Gewalt (indirekt belastend)


Beobachtung und Dokumentation


In meinem Alltag werden alle Kinder von mir aufmerksam und achtsam begleitet.
Sobald ich irgendwelche Auffälligkeiten feststellen sollte, dokumentiere ich diese ordnungsgemäß (z.B. Verhaltensveränderungen, Verletzungen, Aussagen des Kindes etc.).
Bis ich eine Einschätzung von außerhalb als notwendig erachte, wird die Vertraulichkeit in jedem Fall gewahrt. Ein sensibler Umgang mit beobachteten Anzeichen ist mir hierbei sehr wichtig.


Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


1.       Dokumentation: Auffälligkeiten werden schriftlich festgehalten

2.       Einschätzung: Es findet ein Austausch mit einer erfahrenen Fachkraft statt.

3.       Gespräch mit den Eltern: nur nach Rücksprache mit der Fachkraft und wenn das Kindeswohl hierdurch nicht gefährdet, wird

4.       Information an das Jugendamt: Wenn sich der Verdacht erhärtet oder eine akute Gefahr besteht

5.       Kooperation mit dem Jugendamt: Unterstützung von Hilfsmaßnahmen


Kooperationen


Um das Wohl der Kinder immer gut im Auge zu haben, ist mir eine gute Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt sehr wichtig.
Ebenfalls habe ich alle nötigen Kontaktdaten, sollte ich bei Bedarf weitere Fachstellen mit einbinden müssen.


Prävention und Fortbildung


Eine Teilnahme an Fortbildungen zum Kinderschutz ist in regelmäßigen Abständen verpflichtend für alle Kindertagespflegepersonen.

Ebenfalls ist es wichtig, sich im Bezug auf dieses Thema im eigenen pädagogischen Handeln immer wieder selbst zu reflektieren.


Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern


Eine gute Zusammenarbeit ist für alle Seiten unerlässlich!

·     Kinder werden altersgerecht in Entscheidungen des Alltags einbezogen

·     Eltern können jederzeit Rückmeldungen geben oder Beschwerden äußern

·     Beschwerden werden ernst genommen und dokumentiert


Abschluss und Gültigkeit


Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Es dient als verbindliche Grundlage meines Handelns im Sinne des Kinderschutzes